Betroffene Frauen und Mädchen wenden sich häufig mit der Frage nach möglichen rechtlichen Schritten an uns. Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters geht es dabei auch um mögliche zivilrechtliche Schritte zur Durchsetzung von Schadenersatz bzw. Schmerzengeld.
Der gesamte Prozess von der Entscheidung zur Anzeige über die Anzeigenerstattung bis hin zum strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfahren ist für Betroffene meist sehr belastend. Durch die umfassenden Befragungen, die Konfrontation mit dem Täter und einer Reihe weiterer Belastungsfaktoren kann es zu Sekundärtraumatisierungen kommen.
Um diesen vorzubeugen bieten wir Begleitung im strafrechtlichen Verfahren (psychsoziale und juristische Prozessbegleitung) an. Es entstehen keinerlei Kosten für die Betroffenen, da diese vom Bundesministerium für Justiz übernommen werden.
Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst:
- Information über mögliche rechtliche Schritte sowie Verfahrensabläufe
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Anzeige
- Begleitung zu Polizei, Gericht, GutachterInnen, RechtsanwältInnen
- Koordination mit anderen relevanten Personen bzw. Institutionen (z. B. RechtsanwältInnen, Jugendamt …)
- Abschluss der Begleitung nach Beendigung strafrechtlicher bzw. zivilrechtlicher Verfahren
- Information über Aufarbeitungsmöglichkeiten sowie entsprechende Vermittlung nach Abschluss des Verfahrens.
- Unterstützung bei einem anschließendem zivilrechtlichen Prozess (z. B. Schadenersatzverfahren, …)
Juristische Prozessbegleitung umfasst:
- Rechtliche Beratung durch eine/n RechtsanwältIn
- Rechtsanwaltliche Vertretung der Betroffenen vor Gericht
Mit 1.1.2006 besteht auf die Angebote der Prozessbegleitung ein Rechtsanspruch (§ 49a, StPO neu). Nähere Informationen über Ihre Rechte im Strafverfahren finden Sie unter „Rechtliches“.